FAQ

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Buchung, Übergabe & Rückgabe

  • Wie kann ich ein Wohnmobil buchen?

    Wenn Sie eines unserer Wohnmobile buchen möchten, dann schicken Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihrem Wunschtermin. Anschließend bekommen Sie ein Angebot von uns, vorausgesetzt der angefragte Zeitraum steht noch zur Verfügung. Wenn das Angebot für Sie passt und Sie dieses annehmen, ist der Camper gebucht. Im Anschluss bekommen Sie den Mietvertrag per E-Mail zugeschickt. Der Mietvertrag kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn der Vermieter eine Buchung schriftlich per E‐Mail oder in Textform bestätigt.


  • Für wie viele Tage muss ich mindestens ein Wohnmobil buchen?

    Nebensaison                01.03.-30.04.2024        5 Tage

    Zwischensaison          01.05.-30.06.2024        7 Tage

    Hauptsaison                 01.07.-08.09.2024       10 Tage

    Zwischensaison          09.09.-06.10.2024        7 Tage

    Nebensaison                07.10.-10.11.2024           5 Tage


    Wir werden jedoch immer versuchen, jede Anfrage zu berücksichtigen, je nach Verfügbarkeit. Kürzere Mietdauern sind nach Rücksprache möglich. Bitte informieren Sie sich direkt bei uns!


  • Was sind die Zahlungsbedingungen?

    Nach der Buchungsbestätigung ist binnen 10 Tagen eine Anzahlung von 30% erforderlich, damit die Reservierung des Wohnmobils verbindlich wird. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag binnen drei Tagen fällig.

  • Kann eine verbindlich gebuchte Reisedauer bei Bedarf verlängert werden?

    Eine Verlängerung der Mietdauer ist grundsätzlich möglich, wenn das Wohnmobil weiterhin zur freien Vermietung zur Verfügung steht. Fragen Sie uns einfach.

  • Sind Umbuchungen möglich?

    Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres vorhanden sind und die Mietdauer nicht reduziert wird, ist eine Umbuchung bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich.

  • Wie viel Zeit muss ich für die Übergabe einplanen?

    Wir wollen Sie individuell, bedarfsgerecht und umfassend in die Wohnmobiltechnik einweisen. Bitte planen Sie daher mindestens gut eine Stunde für eine Fahrzeugübergabe ein und kommen Sie bitte nicht bei Dunkelheit.

  • Welche Dokumente benötige ich bei der Abholung des Fahrzeuges?

    Bei der Übergabe müssen Sie zwingend einen deutschen Personalausweis oder EU-Reisepass mit deutscher Meldebescheinigung, sowie einen für die EU und das betreffende Wohnmobil gültigen Führerschein vorlegen. Ohne Vorlage dieser Papiere ist eine Übergabe des Fahrzeuges grundsätzlich nicht möglich.

  • Wozu dient das Übergabeprotokoll?

    Das Übergabeprotokoll dient sowohl zum Schutz des Mieters, als auch zum Schutz des Vermieters. Darin werden eventuelle Fahrzeugschäden und die Vollständigkeit des Inventars vor und nach der Mietdauer festgehalten.

  • Kann mein privater PKW während der Reise mit dem Wohnmobil bei Ihnen abgestellt werden?

    Das ist selbstverständlich möglich. Bei uns auf dem Gelände sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Das Abstellen Ihres Fahrzeuges erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir weißen explizit darauf hin, dass für Schäden die durch Dritte verursacht worden sind wie z.B. Kratzer, Diebstahl, Vandalismus eine Haftung unsererseits ausgeschlossen ist. 

  • Wann und an welchen Wochentagen kann ich das Wohnmobil abholen und zurückbringen?

    Übergabe: Montag - Samstag von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr statt.

    Rückgabe: Montag - Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

    Eine frühe Übernahme oder späte Rückgabe ist, nach Verfügbarkeit, jederzeit möglich. Sie können dies mit je einer zusätzlichen halben Tagesmiete buchen.

    An Sonn- und Feiertagen finden Übergaben oder Rückgaben nur nach vorheriger Vereinbarung und Möglichkeit statt.

    Die genauen Termine und Zeiten sprechen wir gerne mit Ihnen ab.


  • Wie muss ich das Wohnmobil zurückgeben?

    Das Wohnmobil wird Ihnen innen und außen in einem gründlich gereinigten und desinfizierten Zustand übergeben. Grundsätzlich sollte das Wohnmobil so sauber zurückgegeben werden, wie Sie es übernommen haben. Für die Innenreinigung ist der Kühlschrank, die Nasszelle und vor allem das WC gründlich zu reinigen. Der Innenraum und die Schlafplätze sind auszusaugen. Geschirr und Besteck müssen gespült sein. Zusätzlich sorgen Sie bitte dafür, dass der Frischwasser- sowie der Abwassertank und die Toilettenkassette geleert und sauber sind. 

    Eine Außenwäsche ist nicht erforderlich und wird von uns durchgeführt. Sollte das Wohnmobil allerdings außen stark verschmutz sein (Matsch, Dreck, Harz,…), bitten wir Sie den gröbsten Dreck zu entfernen. 

    Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurückgegeben, fallen zusätzliche Reinigungskosten an. Die Kosten für die Innenreinigung und die Toilettenreinigung belaufen sich auf je 150,– €. 


  • Was passiert, wenn ich das Wohnmobil zu spät abgebe?

    Sollte es zu Verspätungen bei der Rückgabe kommen, können zusätzliche Kosten entstehen. Wir bitten Sie uns rechtzeitig zu informieren, falls Sie sich verspäten sollten. Bitte planen Sie umsichtig und denken Sie auch an die Zeit, die Sie für die Reinigung des Wohnmobils vor Rückgabe benötigen.

  • Muss das Wohnmobil vollgetankt zurückgegeben werden?

    Alle Wohnmobile werden von uns vollgetankt übergeben und müssen auch wieder vollgetankt zurück gebracht werden. Dies gilt sowohl für den Diesel, als auch für den AdBlue Tank. Sollte der Tank-Füllstand bei der Rückgabe nicht ausreichen, können Zusatzkosten entstehen.

  • Wo wird AdBlue nachgefüllt?

    Direkt unter dem abschließbaren Tankdeckel für Diesel auf der Fahrerseite, befindet sich der kleine blaue Tankdeckel für AdBlue, der durch eine entsprechende Sperre gesichert ist. Dort kann entweder durch Kanister oder entsprechende Zapfsäulen an der Tankstelle das Wohnmobil mit AdBlue betankt werden (max. 19 Liter). Im Display gibt eine Anzeige einen entsprechenden Hinweis, wenn der Tank aufgefüllt werden soll. Vor Rückgabe des Wohnmobiles müssen AdBlue und Diesel wieder aufgefüllt sein.


Bedingungen & Rechtliches

  • Ab welchem Alter kann ich ein Wohnmobil mieten und fahren, welcher Führerschein wird benötigt?

    Um ein Wohnmobil bei uns mieten zu können, müssen Sie als Fahrer bzw. Mieter mindestens 23 Jahre alt sein und seit 3 Jahren über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen.

  • Können auch Zusatzfahrer das Wohnmobil fahren?

    Zusatzfahrer sind bei uns willkommen. Allerdings muss dieser Fahrer vor Reise- bzw. Mietbeginn beim Vermieter registriert werden. Auch bei Zusatzfahrern gilt: Mindestalter 23 Jahre und mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerscheins.

    Der Versicherungsschutz greift nur für die eingetragenen Fahrer.

  • Wie viele Freikilometer sind im Mietpreis inklusive?

    Pro Miettag sind 250 Freikilometer inklusive. Jeder über die Inklusivkilometer hinausgehende Kilometer wird mit 0,30 € berechnet und entsprechend von der Kaution einbehalten. Minderkilometer werden nicht ausgezahlt. Ab 15 Tagen Mietzeit alle Kilometer inklusive.

  • Dürfen Mitfahrer während der Fahrt hinten spielen oder schlafen?

    Auf keinen Fall, das ist gesetzlich verboten. Wie im PKW auch, müssen alle Insassen angeschnallt auf ihren Plätzen sitzen – und zwar nur auf den für die Fahrt zugelassenen Sitzplätzen mit entsprechendem Sicherheitsgurt.

  • Ist das Rauchen im Wohnmobil gestattet?

    Das Rauchen ist in allen Wohnmobil nicht gestattet und strengstens untersagt!

  • Sind Hunde bzw. Haustiere im Wohnmobil erlaubt?

    Da es mittlerweile viele Allergiker gibt, sind Tiere jeder Art in unseren Wohnmobilen leider nicht erlaubt.

  • Wer zahlt einen Strafzettel?

    Grundsätzlich zahlt immer der Verursacher, in diesem Fall der Mieter bzw. Fahrer. Bei Rückgabe des Wohnmobils sollten Sie uns darüber in Kenntnis setzen.

  • Wo finde ich die genauen Mietbedingungen?

    Die detaillierten Mietbedingungen (AGB´s) finden Sie hier

Preise, Storno & Schäden

  • Was kostet es ein Wohnmobil zu mieten?

    In erster Linie hängt es davon ab, welches Wohnmobil und zu welchem Zeitraum Sie mieten möchten. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste.

    Wir haben keine versteckten Kosten. Der Mietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis und der Servicepauschale (einmalig 119,-€) zusammen. Schutzbrief, Haftpflicht‐ und Vollkaskoversicherung (1.500,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall) sowie MwSt. sind bereits enthalten. Ebenso beinhaltet der Mietpreis das Kücheninventar und zahlreiches Campingzubehör. Zusätzliche Kosten wie Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Fährgebühren, Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zu Ihren Lasten.

  • Wie berechnet sich der Mietpreis bei einer Saisonüberschneidung?

    Der Mietpreis wird stets nächteweise berechnet. 

    Eine eventuelle Saisonüberschneidung wird dabei berücksichtigt.

  • Wie hoch ist die Kaution?

    Die Kaution beträgt 1.500,- € pro Anmietung und Wohnmobil. Diese kann vorab überwiesen werden oder ist spätestens bei Fahrzeugübergabe in bar zu hinterlegen. 


    Bitte beachten: Die Selbstbeteiligung beträgt 1500,-€ je Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung abzuschließen. 


    Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, erfolgt die Kautionsrückzahlung per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Entsteht während der Reise ein Schaden oder ist mit sonstigen Kosten zu rechnen, wird die Kaution oder ein Teil davon bis zur Klärung einbehalten. Bei mehreren selbst verursachten Schäden ist eine Nachzahlung von 1500,-€ je Schaden fällig.


  • Wie hoch sind die Kosten im Stornofall?

    Wir räumen dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein: 

    • bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
    • vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises
    • ab 14. Tag 90 % des Mietpreises
    • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises

    Maßgeblich für die Berechnung der Höhe, der vom Mieter zu bezahlenden Stornogebühr, ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.

    Zur Absicherung des Stornorisikos empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

  • Was passiert, wenn mein gebuchtes Wohnmobil vor Reiseantritt ausfällt?

    Wir hoffen natürlich nicht, dass das vorkommt. Aber sollte es doch aus irgendeinem Grund vorkommen, werden wir natürlich versuchen Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, werden wir Ihre Buchung selbstverständlich „kostenfrei“ stornieren. Da Sie uns als Kunde am Herzen liegen, werden wir es bei Ihrer nächsten Buchung wieder gutmachen.

  • Was passiert wenn ich unterwegs einen technischen Defekt habe?

    Unsere Wohnmobile sind neuwertige Fahrzeuge nicht älter als 2 Jahre. Daher ist ein technischer Defekt oder Ausfall grundsätzlich eher unwahrscheinlich, doch ausschließen kann man das nie. Alle Wohnmobile haben eine umfangreiche Hersteller-Garantie, sowohl von Fiat für das Chassis und die Motor- und Fahrzeugtechnik, als auch von Malibu oder Weinsberg für den Aufbau und dessen Technik. Diese haben nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland Niederlassungen und Vertretungen, wo im Bedarfsfall vor Ort nicht aufschiebbare Reparaturen nach vorheriger Rücksprache mit uns auf Garantie durchgeführt werden können. Ferner haben unsere Wohnmobile alle einen Schutzbrief, der zusätzliche Sicherheit und mögliche Folgen eines schwerwiegenden Defekts ihres Wohnmobils während der Reise auffängt.

  • Was ist mit Kleinreparaturen?

    Kleinreparaturen und Ersatzteile bis zu einer Höhe von 150,-€ können bei einem Caravan-Fachbetrieb ohne gesonderte Rücksprache mit uns in Auftrag gegeben werden. Diese werden von uns unter Vorlage des Originalbeleges der Fachwerkstatt erstattet. 

  • Wie verhalte ich mich bei einem Unfall oder Schadensfall?

    Sie haben nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben müssen Sie uns als Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich informieren. Der Unfall- bzw. Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Wohnmobil stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe uns mitzuteilen.

Versicherung

  • Auf welche Art und Weise bin ich während meiner Reise versichert?

    Mit uns sind Sie und das Mietfahrzeug gut abgesichert. Unsere Wohnmobile sind mit einer sogenannten Selbstfahrervermietversicherung versichert. Diese beinhaltet sowohl eine KFZ-Haftpflichtversicherung und eine Voll- und Teilkaskoversicherung für alle angemeldeten Mieter des Wohnmobils. Zusätzlich sind alle Wohnmobile mit einem Schutzbrief ausgestattet. Darüber hinausgehende Erstattungspflicht durch uns besteht nicht.

  • Was muss ich im Falle eines Unfalles selbst bezahlen?

    Ihr Mietfahrzeug ist Haftpflicht versichert. Zusätzlich besteht für den Mieter ein Teilkasko- und Vollkaskoschutz.Bei Teilkasko-Schäden (Schäden durch Hagel, Brand, Diebstahl, Einbruch), sowie Vollkasko-Schäden (Selbstverschulden oder Vandalismus) am Mietfahrzeug, tragen Sie als Mieter die Selbstbeteiligung in Höhe von Euro 1500,- € pro Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich eine Camper-Reiseschutz-Versicherung abzuschließen. Diese beinhalten je nach Tarif z.B. eine Reise-Rücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie, Reise-Gepäck-Versicherung, Camper-Innenraum-Schutz sowie eine eine Selbstbehalts-Ausschlußversicherung (SBAV), welche im Schadensfall Ihre Selbstbeteiligung auf 250,-€ pro Schaden reduziert.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier  www.camper-reiseschutz.de

    Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Versicherung nur Schäden übernimmt, welche durch ein „fahrendes Ereignis“, also durch von außen auf das Mietfahrzeug einwirkende Schäden aufgrund des Fahrens, passiert sind. Sollte jedoch beispielsweise schlecht gesichertes Geschirr die Möbelplatten zerschlagen, so tragen Sie diese Schäden immer in voller Höhe selbst. Zur Regulierung dieser Art von Schäden tritt möglicherweise Ihre private Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung zum Tragen. Bitte klären Sie dies im Zweifelsfalle direkt mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft ab.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Schutzbrief bei der Buchung eines Wohnmobils?

    Alle Fahrzeuge haben einen Wohnmobil Schutzbrief. Dieser dient als Hilfe (Unfallhilfe, Abschleppdienst oder Ersatzfahrzeuge) bei Problemen die unterwegs passieren können:

    • Wohnmobil wird gestohlen, hat eine Panne oder einen Unfall
    • Weder Sie noch ein anderer fahrberechtigter Insasse sind in Folge von Tod oder einer    Fahrunfähigkeit von mehr als drei Tagen in der Lage, das Fahrzeug nach Hause zu fahren
    • Sie geraten im Ausland in eine Notlage, weil ihre Bankkarte, Bargeld, Reise- oder Fahrzeugdokumente abhanden kommen oder gestohlen werden

    Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Leistungen zum Teil von einer Mindestentfernung des Schadensortes zum Startort von mehr als 50 km Luftlinie abhängt.

  • In welche Länder darf man reisen?

    Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern bzw. Regionen erlaubt: Aserbaidschan, Israel, Iran, Marokko, Bulgarien, Rumänien, Kosovo, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei. 

    Fahrten in außereuropäische Länder, Kriegs-, Katastrophen- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet. 

  • Warum ist die Einreise in einige Länder nicht erlaubt?

    Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Einreise in ausgewählte Länder nicht erlaubt. Wir können zudem den Unfall-/Pannenfall mit den in Deutschland gewohnten Servicestandards nicht gewährleisten. Bei einer bewussten bzw. vertragswidrigen Einreise in die entsprechenden Länder, genießen Sie keinen Versicherungsschutz und auch keine Haftungsbeschränkung gegenüber dem Vermieter. Zusätzlich kann im Pannenfall keine Hilfeleistung organisiert und geleistet werden.

Technik & Zubehör

  • Was versteht man bei einem Wohnmobil unter dem „zulässigen Gesamtgewicht“?

    Das zulässige Gesamtgewicht gibt an, wieviel ein Wohnmobil bzw. Fahrzeug voll beladen maximal wiegen darf. Das zulässige Gesamtgewicht bei unseren Wohnmobilen beträgt 3,5 Tonnen.

  • Wieviel Zuladung ist erlaubt?

    Um das „Zuladungsgewicht“ herauszubekommen, benötigen Sie lediglich nur die Differenz zwischen dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht des Wohnmobils (siehe KFZ Schein). 

    Das Leergewicht beinhaltet:

    • Fahrer (bis 75 kg)
    • 90% gefüllter Dieseltank
    • 20l Frischwasser
    • Gas-Mindestvorrat
    • Anschlusskabel für Strom

    Die gesamte Ladung darf 3500 kg nicht überschreiten.  

    Eine Überladung kann, gerade im europäischen Ausland, hohe Strafen nach sich ziehen!

    Die Beladung muss richtig verteilt werden: Schweres kommt nach unten, Leichtes nach oben. Verstauen Sie schwere Sachen möglichst in der Nähe der Achse. 

  • Welches Zubehör ist im Wohnmobil enthalten?

    Unsere Wohnmobile sind reisefertig – von Campingmöbel, Gasflaschen, Campingzubehör, Geschirr und Besteck bis zu Kochutensilien ist alles vorhanden. Nur noch Bettwaren/Bettwäsche und Kleidung rein - dann kann Ihr Urlaub beginnen.

    Vor Reiseantritt senden wir Ihnen eine Inventarliste zu.

  • Wie groß ist der Frischwassertank und wo kann ich ihn auffüllen?

    Das Volumen des Frischwassertanks variiert je nach Modell von 100 bis 110 Liter. 

    Der Frischwassertank wird in einem leeren, gereinigten und desinfizierten Zustand übergeben. Bei Wohnmobil Rückgabe muss die Frischwasseranlage leer sein. 

    Unsere Frischwassertanks sind mit einem Aquatec Silbernetz ausgestattet.

    Das Silbernetz sorgt bei jeder neuen Tankfüllung für die automatische Konservierung des Frischwassers. Das schützt das Wasser und das Frischwassersystem effektiv vor einer Verkeimung.

    In ganz Europa gibt es tausende von Versorgungsanlagen, bei denen Sie in der Regel kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr Ihr Frischwasser auffüllen können. Zudem können Sie auch bei jedem Campingplatz ihre Wasservorräte auffüllen.

  • Wie ist der Umgang mit der Chemietoilette?

    Sie erhalten von uns eine Erstausstattung der Toilettenchemie sowie spezielles Camping Toilettenpapier. Um die Umweltbelastung durch die Chemie so gering wie möglich zu halten, verwenden Sie diese bitte so sparsam wie möglich und nicht mehr als vom Hersteller empfohlen.

    Den Inhalt der Camping Toilette dürfen Sie in jedem WC, das ans normale Abwassernetz angeschlossen ist, entsorgen. Sie können auf Reisen spezielle Entsorgungsstationen anfahren. Städte, Campingplätze und Tankstellen bieten Ihnen entsprechende Möglichkeiten an.

  • Wie ist die Stromversorgung geregelt?

    Das ist je nach Wohnmobil unterschiedlich. Beim Fahren wird beispielsweise der Kühlschrank, das Gefrierfach und die Beleuchtung über die 12 Volt Funktion der Bordbatterie betrieben. In der Parksituation sichert ebenfalls die 12 Volt Funktion der Aufbaubatterie den Betrieb der Geräte. Einige Fahrzeuge haben zusätzlich noch die Möglichkeit den Betrieb der Geräte über Gas sicher zu stellen. Beim längeren Parken solltet Sie aber am besten an den Landstrom anschließen. In der Beschreibung sehen Sie wie Ihr Wohnmobil ausgestattet ist. 

    Alle wichtigen Kabel zur Stromversorgung sowie Gas sind im Wohnmobil vorhanden.

  • Kann man Fahrräder mitnehmen? Wenn ja – wie viele?

    Ja, je nach Wohnmobil können bis zu 4 Fahrräder (davon max. 2 eBikes) transportiert werden. Die Fahrradträger werden Ihnen ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. 

    Sie sind jedoch selbst für die verkehrssichere Montage und Befestigung der Fahrräder auf dem Fahrradträger, sowie für die verkehrstechnische Absicherung, z.B. durch Anbringung von vorgeschriebenen Warntafeln verantwortlich. 

    Bei Kastenwägen wird der Fahrradträger einfach und sicher auf auf die Anhängerkupplung montiert. Diese lassen sich mit 2 montierten Fahrrädern abklappen und die Hecktüren dabei zum Be- und Entladen öffnen. Eine Zuladung von 45 kg ist zulässig!

  • Wie viele Batterien hat das Wohnmobil und kann ich damit autark stehen?

    In unseren Wohnmobilen sind mindestens zwei Batterien verbaut. Einmal für die Versorgung des Fahrzeugs und einmal für die Stromversorgung der Aufbaukabine. Beide Batterien werden während der Fahrt automatisch geladen. Am Kontrollpanel, direkt über der Eingangstüre, wird die Stromversorgung an- und ausgeschaltet. Dort lässt sich auch die aktuelle Kapazität der zweiten Batterie ablesen, sowie Frischwasser- und Abwassermenge. Sobald das Wohnmobil an den Landstrom angeschlossen wird, schaltet die Elektrik automatisch um.


    Mit dem Wohnmobil können Sie autark (ohne Stromversorgung von außen) stehen. Die Standzeit richtet sich dabei stark nach Ihrem Energieverbrauch. Daher verfügen einige Fahrzeuge optional über eine zweite Bordbatterie mit 80 Ah. Bei Bedarf fragen Sie einfach bei uns nach.

  • Welche Motorisierung haben die Fahrzeuge?

    Alle unsere Wohnmobile haben mindestens 140 PS und sind mit einen großen Diesel-Kraftstofftank ausgestattet (75-90 Liter). Je nach Fahrstil und Beladung können Sie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 8-10 l/100 km rechnen. 

    Zusätzlich besitzen alle Fahrzeuge einen 19l AdBlue Tank. Der Verbrauch ist stark abhängig von der Fahrweise und liegt bei ca. 0,3l/100km.

Sie haben noch offene Fragen oder weitere Wünsche... sprechen Sie uns an!



Tel 01520 / 9511854

kontakt@campgefaehrten.de


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